Wenn Sie ein finanziertes Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchten und die
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Kreditinstitut oder
einer Leasingfirma hinterlegt ist, muss diese(r) vorher dort angefordert und
an die Kfz-Zulassungsbehörde Dresden übersandt werden.
Ist dies bereits geschehen, können Sie hier prüfen, ob die angeforderte
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der angeforderte Fahrzeugbrief bereits in der
Kfz-Zulassungsbehörde Dresden vorliegt.