Bankbriefauskunft

Bankbriefauskunft

Hinweise

Wenn Sie ein finanziertes Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchten und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Kreditinstitut oder einer Leasingfirma hinterlegt ist, muss diese(r) vorher dort angefordert und an die Kfz-Zulassungsbehörde Dresden übersandt werden.

Ist dies bereits geschehen, können Sie hier prüfen, ob die angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der angeforderte Fahrzeugbrief bereits in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden vorliegt.